
In welchen Fällen ist eine urkundentechnische Untersuchung anzuwenden (Urkundenfälschung)?
Wenn technische Manipulationen an einer Urkunde / einem Dokument oder eine totale Verfälschung vermutet werden:
- Wenn die Vermutung besteht, dass einige Teile eines druckschriftlichen oder handschriftlichen Dokumentes nachgetragen wurden
- Wenn festzustellen ist, dass einige Seiten aus dem Dokument entfernt bzw. ersetzt wurden
- Wenn eine Schrift, die verblichen ist, oder teilweise entfernt wurde, wieder sichtbar gemacht werden soll.
- Wenn auf amtlichen und geschäftlichen Dokumenten die Stempelabdrücke oder Siegelabdrucke auf Echtheit überprüft werden sollen
- Wenn Dokumente überprüft werden sollen, die mit speziellen Sicherungsmitteln versehen sind (z. B. Ausweisdokumente, Wertpapiere, Geldscheine)
- Wenn die verwendete Schreibmaschine identifiziert werden soll
- Um die Art und den Umfang der möglichen Fälschung festzustellen (Einfügen, Hinzufügen, Radierungen, usw.)
Problematik
Bitte beachten Sie, dass fast alle oben aufgeführten Untersuchungen ausschließlich an Originalen durchgeführt werden können.


Qualifikation
Unser Experte für urkundentechnische Untersuchungen hat als Sachverständiger diese Tätigkeit über 20 Jahre im Staatsdienst als behördlicher Sachverständiger ausgeübt.
Neben Privatpersonen als Auftraggeber führen wir diese Untersuchungen für Firmen, Banken, Versicherungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte durch.