-
F?
Überprüfen Sie auch bestehende Schriftgutachten?
-
A.
Ja, auf methodische und ergebnisbezogene Mängel.
-
F?
Lässt sich eine Schriftuntersuchung mit wenig Material durchführen?
-
A.
Es kommt hier auf die Qualität und Menge des Schriftmaterials an. Näheres kann erst eine Materialprüfung bestimmen.
-
F?
Kann man eine strittige Unterschrift mit 1 – 2 Vergleichsunterschriften auf Echtheit überprüfen?
-
A.
In aller Regel nicht, da die Unterschriften auf unterschiedlich Art ( sitzend, stehend, o. ä.) angefertigt sein können und damit evtl. nur bedingt vergleichbar sind.
-
F?
Welches Vergleichsmaterial eignet sich für ein Schriftgutachten
-
A.
Fallabhängig, bzw. sehr unterschiedlich. Minimale Orientierungswerte für den „Regelfall“: 15-20 Unterschriften oder 5-7 Dokumente mit den Textschriften (insgesamt mind. 2-3 Blätter A4). Vom Entstehungsdatum des strittigen Dokumentes sollte das Vergleichsmaterial nicht älter wie 10 Jahre sein.
-
F?
Was benötigt man für ein gerichtsverwertbares Schriftgutachten?
-
A.
- Grafisch ausreichendes Schriftmaterial (X) in Originalform
- Ausreichendes vergleichendes Schriftmaterial (V), zum Großteil in Originalen.
- Umfangreiche Informationen zu möglichen Umständen des X- Schreibvollzugs und zur Person des möglichen/vermuteten Verfassers der Schrift bzw. des Unterzeichners.
- Klare Formulierung der zu lösenden Fragen (der Aufgaben)
- Im Vorfeld Absprache mit dem Sachverständigen
-
F?
Kann man auch ein Schriftgutachten mit Kopien anfertigen?
-
A.
Das ist nicht auszuschließen, es ist aber mit wenig sicheren Schlussfolgerungen zu rechnen. Man benötigt für eine solche Untersuchung qualitativ gute Erstkopien (keine Faxkopien).