FAQs

F?

Überprüfen Sie auch bestehende Schriftgutachten?

A.

Ja,  auf methodische und ergebnisbezogene Mängel.

F?

Lässt sich eine Schriftuntersuchung mit wenig Material durchführen?

A.

Es kommt hier auf die Qualität und Menge des Schriftmaterials an. Näheres kann erst eine Materialprüfung bestimmen.

F?

Kann man eine strittige Unterschrift mit 1 – 2 Vergleichsunterschriften auf Echtheit überprüfen?

A.

In aller Regel nicht, da die Unterschriften auf unterschiedlich Art ( sitzend, stehend, o. ä.) angefertigt sein können und damit evtl. nur bedingt vergleichbar sind.

F?

Welches Vergleichsmaterial eignet sich für ein Schriftgutachten

A.

Fallabhängig, bzw. sehr unterschiedlich.  Minimale Orientierungswerte für den „Regelfall“: 15-20 Unterschriften oder 5-7 Dokumente mit den Textschriften (insgesamt mind. 2-3 Blätter A4). Vom Entstehungsdatum des strittigen Dokumentes sollte das Vergleichsmaterial nicht älter wie 10 Jahre sein.

F?

Was benötigt man für ein gerichtsverwertbares Schriftgutachten?

A.

  • Grafisch ausreichendes Schriftmaterial (X) in Originalform
  • Ausreichendes vergleichendes Schriftmaterial (V), zum Großteil in Originalen.
  • Umfangreiche Informationen zu möglichen Umständen des X- Schreibvollzugs und zur Person des möglichen/vermuteten Verfassers der Schrift bzw. des Unterzeichners.
  • Klare Formulierung der zu lösenden Fragen (der Aufgaben)
  • Im Vorfeld Absprache mit dem Sachverständigen

F?

Kann man auch ein Schriftgutachten mit Kopien anfertigen?

A.

Das ist nicht auszuschließen, es ist aber  mit wenig sicheren Schlussfolgerungen zu rechnen. Man benötigt für eine solche Untersuchung qualitativ gute Erstkopien (keine Faxkopien).